AGB (B2B) – ZGM-GROUP

Stand:  01.12.2025

Anbieter / Verantwortlicher: Reza Zargari
Anschrift: Cumberlandpark 37/4, A-4810 Gmunden, Österreich
UID: ATU71747005
Telefon: +43 644 1522537
E-Mail: info@zgm-group.com
Website: www.zgm-group.com

1. Anbieter, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen von Reza Zargari, handelnd unter der Marke „ZGM-GROUP“ („Anbieter“), ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB („Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2. Vertragsabschluss, Leistungsumfang

Leistungsumfang, Termine, Deliverables und Vergütung ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung. Aussagen zu Reichweiten, Conversions, Umsätzen, Rankings oder Performance sind Zielwerte und keine Garantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Garantie vereinbart.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Inhalte, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen. Mehraufwand durch nachträgliche Änderungen, unvollständige Informationen oder verspätete Zuarbeit kann nach Aufwand verrechnet werden.

4. Change Requests (Änderungen) und Zusatzleistungen

Änderungen nach Auftragserteilung („Change Requests“) bedürfen einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail genügt). Zusatzaufwände werden nach vereinbartem Stundensatz oder neuer Pauschale abgerechnet.

5. Preise, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind – sofern im Angebot nicht abweichend geregelt – binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig; bei Projekten kann im Angebot ein Zahlungsziel bis 60 Tage vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen nach UGB sowie angemessene Mahnspesen. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

6. Abnahme, Freigaben

Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, hat der Kunde die Lieferung innerhalb angemessener Frist zu prüfen. Unterbleibt eine schriftliche Mängelrüge binnen 7 Kalendertagen nach Lieferung oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen, soweit dem keine zwingenden Rechte entgegenstehen.

7. Nutzungsrechte, Arbeitsunterlagen

Nutzungsrechte an Konzepten, Designs, Texten, Werbemitteln und sonstigen Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über. Quell-/Arbeitsdateien (z. B. offene Design-Dateien) sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart. Für Stock-Materialien, Templates, Schriften und Drittinhalte gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen; erforderliche Lizenzen trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.

8. Gewährleistung

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Anbieter nach Wahl Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist.

9. Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist – soweit zulässig – ausgeschlossen. Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung von Inhalten (z. B. Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Medien- und Datenschutzrecht) verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Rechtsprüfung beauftragt wurde.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen Informationen aus der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln. Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig, sofern Vertraulichkeit angemessen sichergestellt ist.

11. Vertragsdauer, Kündigung (bei laufenden Leistungen)

Bei laufenden Leistungen (Retainer/Betreuung) gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Kündigung mit 30 Tagen zum Periodenende möglich.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für B2B ist – soweit zulässig – Gmunden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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